werns consulting

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63546 Hammersbach
Tel.: +49 69-1739-2508
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Geschäftsführer: Rüdiger Werns

USt-ID: DE 252200902

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werns Consulting, Personal- und Unternehmensberatung (im Folgenden “Werns Consulting” ) für Projekte der Unternehmens- und Personalberatung

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Werns Consulting ist eine international tätige Unternehmensberatung mit Schwerpunkt u.a. in der Suche und Vermittlung hoch qualifizierter Fach- und Führungskräfte. Die Erbringung von Dienstleistungen durch Werns Consulting (Personalsuche, Unterstützung bei der Auswahl, HR-Outsourcing) erfolgt zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”).

1.2. Die AGB gelten auch für alle künftigen Aufträge, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen eines Auftraggebers, die Werns Consulting nicht ausdrücklich anerkennt, bleiben auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.

1.3 Werns Consulting behält sich vor, die AGB’s einseitig für die Zukunft abzuändern. Die abgeänderten AGB’s werden Vertragsbestandteil, wenn die Personalberatung dem Auftraggeber die Änderungen mitteilt und der Auftraggeber der Einbeziehung der neuen AGB’s nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht; eine Mitteilung per E-Mail an gemäß den Angaben des Auftraggebers letztbekannte E-Mail-Adresse ist ausreichend, wenn diese E-Mail die neuen AGB’s mit drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen enthält.

2. Vertragliche Leistungen/Mitwirkungspflichten

2.1. Voraussetzung für eine Tätigkeit von Werns Consulting ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit exklusiver Auftragserteilung, in der Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit, eine detaillierte Beschreibung und Profil der zu besetzenden Position sowie die zu zahlende Vergütung geregelt sind (nachfolgend: “Auftragserteilung”). Auftragsergänzungen oder Folgeaufträge sind formlos gültig. Für sie gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Bestimmungen der schriftlichen Auftragserteilung sowie diese AGB’s.

2.2. Sollte der Auftraggeber das Anforderungsprofil einer zu besetzenden Stelle im Laufe des Projektes ändern und dadurch eine neue Marktanalyse mit veränderten Aufgabenstellungen erforderlich werden oder diese Änderung zu einer Absage eines bereits vorgestellten Kandidaten führen, stellt dies eine neue Auftragserteilung in Sinne dieser AGB’s dar.

2.3. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass Werns Consulting alle Unterlagen und Informationen erhält, die für die Ausführung eines Auftrages erforderlich sind und benennt bei Auftragserteilung eine Person, die befugt ist, Erklärungen und Weisungen im Namen des Kunden abzugeben und Erklärungen entgegen zunehmen. Soweit dies nicht erfolgt, gilt jeder Mitarbeiter des Auftraggebers Werns Consulting gegenüber als entsprechend berechtigt.

3. Vergütung

3.1. Es wird eine schriftliche Auftragserteilung vereinbart, in der Konditionen entsprechend beschrieben sind.

3.2. Bei Auflösung des Arbeitsvertrages vor Arbeitsantritt eines Kandidaten oder Leistungsstörungen nach Abschluss des Arbeitsvertrages bleibt der Vergütungsanspruch von Werns Consulting uneingeschränkt bestehen. Sollte sich der Auftraggeber allerdings innerhalb der Probezeit von einem Kandidaten auf Grund eines Sachverhaltes trennen, der eine arbeitsrechtliche Abmahnung rechtfertigen würde, wird Werns Consulting, gegen Ersatz der entstandenen Spesen, eine honorarfreie Ersatzbeschaffung durchführen.

3.3. Consultingtage werden mit € 1.500,00 zzgl. der geltenden MWSt berechnet.

4. Kostenerstattung

4.1 Als pauschale Abgeltung aller Kommunikations-, Recherche- und Reisekosten erhält Werns Consulting, zuzüglich zur Vergütung nach Absatz 3, eine Kostenpauschale von 10% der nach Absatz 3.1. zu zahlenden Teilbeträge, soweit in der Auftragserteilung keine andere Regelung getroffen ist. Die Kostenpauschale ist mit dem jeweiligen Teilbetrag fällig.

4.2. Besondere Marketingmaßnahmen (z.B. Werbung, Internet- oder Zeitungsanzeigen) werden von Werns Consulting nur nach gesondertem Auftrag und in inhaltlicher Absprache mit dem Auftraggeber veranlasst. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt der Auftraggeber.

4.3. Die Reisekosten für die Kandidaten sind vom Auftraggeber zu tragen und direkt an den betreffenden Kandidaten zu erstatten.

5. Fälligkeit

Alle vom Auftraggeber zu leistende Zahlungen sind, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Rechnungsstellung ohne Abzug sofort fällig.

6. Informationspflichten

Der Auftraggeber Kunde ist verpflichtet, Werns Consulting jeden Vertragsabschluss mit einem von Werns Consulting im Rahmen einer Auftragserteilung präsentierten Kandidaten, unter Mitteilung des vertraglichen Jahresgesamtgehalts (einschließlich geldwerter Sachbezüge) unverzüglich anzuzeigen.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Werns Consulting gewährleistet ein sachgerechtes und professionelles Vorgehen bei der Kandidatensuche und –auswahl. Vorbehaltlich der Bestimmungen nach Absatz 7.2 besteht keine Haftung für die Richtigkeit von Unterlagen und sonstigen Informationen, welche Werns Consulting vom Kandidaten selbst oder Dritten erhalten hat. Insbesondere haftet Werns Consulting nicht dafür, dass ein Kandidat die vom Auftraggeber in den Kandidaten gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielen kann.

7.2. Die Haftung von Werns Consulting und ihrer Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit bei schuldhafter Vertragsverletzung keine vertragswesentlichen Pflichten oder wesentliche Rechtsgüter betroffen sind.

8. Copyright / Datenschutz

8.1. Alle von Werns Consulting entwickelten Systeme, Verfahren und EDV-Anwendungen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung publiziert, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

8.2 Die dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten (z.B. Bewerbungsunterlagen, Mitarbeiterprofile etc.) sind nur für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt und unterliegen uneingeschränkt dem Datenschutz. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Unterlagen oder Informationen – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hanau.

9.2. Mündliche Nebenvereinbarungen sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen die­ser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurch­führbar sein oder wer­den, oder sollte sich eine ungewollte Regelungslücke her­ausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht be­rührt. Anstelle einer solchen Regelung soll eine rechtswirk­same Regelung gelten, welche die Vertragsparteien unter angemessener Berücksichtigung ihrer rechtli­chen Interessen sowie Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vereinbart hätten.